Tafelsammlung 2023
4. Januar 2024Verkauf von Rebeuteln
8. Januar 2024Meldung vom 05.01.2024: Quelle: Homepage des Kultusministeriums Bayern (https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/8361/hinweise-zu-auswirkungen-von-streikmassnahmen.html)
Trotz möglicher Warnstreiks und Behinderungen im Straßenverkehr findet an den Schulen in Bayern (auch am ersten Tag nach den Weihnachtsferien) regulärer Unterricht statt.
Schülerinnen und Schüler, die wegen ausfallender Busse und Bahnen nicht zur Schule kommen können und über keine alternativen Fahrtmöglichkeiten verfügen, können ausnahmsweise dem Präsenzunterricht fernbleiben. In diesem Fall muss die Schule – ähnlich wie bei einer Krankmeldung – umgehend informiert werden; die Schülerinnen bzw. Schüler gelten in diesem Fall als entschuldigt (vgl. § 20 Abs. 1 Satz 1 Bayerische Schulordnung). Entsprechendes gilt, wenn ein Kind infolge des Warnstreiks oder Einschränkungen im Schulbusverkehr nur verspätet zum Unterricht erscheinen kann.